Willanders – Rechts vor Links

5. März 2020

Gerechtigkeit im Land of the Free? Ja schon, aber nicht für Deutsche

Heute ein Skandal der VS-amerikanischen Justiz, die stets so viel auf sich hält; und ein Gesetz, das man allenfalls im nationalsozialistischen Deutschland oder im Südafrika der 50er Jahre vermuten würde, aber auf keinen Fall im Land, das sich die Human Rights und Equality of All Men auf die Fahnen geschrieben hat. Dabei handelt es sich nur um eine kleine Episode mit einem eng eingegrenztem Wirkungsfeld – wenn auch keine isolierte Singularität der dortigen Justiz; den größten Skandal in der Geschichte der gesamten Justiz weltweit – die Nürnberger Tribunale nach 1945 – werde ich hier demnächst kurz behandeln. Es geht hier um den Umgang mit der jüngeren Vergangenheit Amerikas, um die Behandlung von ehemaligen Internierungsopfern der Amerikaner. Einen interessanten Fall beschreibt David Cole im aktuellen TAKIMAG, den ich hier leicht gekürzt und ergänzt vorstellen möchte.

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Allgemein bekannt ist die geschichtliche Tatsache, dass nach Pearl Harbor alle Japaner in den VSA wahllos interniert wurden. Bekannt dürfte auch sein, dass VSA-Staatsbürger japanischer Abstammung gewaltsam von der Westküste Nordamerikas ins Landesinnere vertrieben wurden. Schon weniger bekannt ist es, dass auch 11.000 Deutsche dort interniert wurden. Einfach so, weil sie deutsch waren. Aber wer weiß schon, was damals mit den – in den VSA geborenen – Kindern dieser Deutschen passierte? Formell wurden diese Kinder nicht interniert, sie wurden ganz einfach von den VSA-Behörden ignoriert und sich selbst überlassen. Aber was macht ein Kind plötzlich ohne Mama und Papa? Genau: Entweder es landet schutzlos auf der Straße oder es folgt seinen Eltern ins Internierungslager.

1988 hat Präsident Reagan ein Gesetz unterschrieben, mit dem die Internierung von Japanern und japanisch-stämmigen VSA-Bürgern verurteilt wurde. Nach diesem Gesetz bekamen diese – japanischen – Opfer der Internierungen und Vertreibungen erhebliche Dollar-Entschädigungen zugesprochen. Und die Deutschen, die interniert wurden und ihre Kinder? Sie wurden schlicht ignoriert! Mit einer fadenscheinig-hanebüchenen Erklärung, die man in etwa so wiedergeben könnte: No apology, no reparation – sorry, you‘re German. And now fuck off! Gleiches Schicksal wie das der Japaner wurde hier vorsätzlich übersehen: Im Gesetz wurden ausdrücklich nur Japaner und japanisch-stämmige VSA-Bürger erwähnt. Mit anderen Worten: Dieses VSA-Gesetz regelte die Entschädigungen nicht nach tatsächlichen Sachverhalten sondern nach rassischen Merkmalen! Zweierlei Justizmaß.

Abgründe der Seele ins Gesicht gemeißelt: Ruth Bader Ginsburg

Dieses Gesetz erschien Major Arthur Jacobs, einem Veteran der US Air Force, ungerecht. Geboren 1933 in Brooklyn, war er als Neunjähriger gezwungen, seinen aus Deutschland eingewanderten Eltern in ein „Internierungskäfig“ zu folgen. Und nun wollte er wissen, warum ein gleichaltriges japanisch-stämmiges Kind mit gleichem Schicksal in den Genuss einer Entschuldigung, verbunden mit einem fetten Dollar-Scheck, kam, nicht aber er. Also klagte Mr. Jacobs wegen Diskriminierung.

Seine Klage schaffte es in das United States Court of Appeals, D.C. Circuit, und wurde dort abgewiesen von einem Gericht bestehend aus drei Richtern: einem Schwarzen und zwei Juden, eine davon: Ruth Bader Ginsburg, mit der Begründung, dass dieses Gesetz ausdrücklich als eine „rassenbewußte Maßnahme“ (race-conscious measure) konzipiert wurde. „Die Umstände deiner Internierung interessieren uns nicht die Bohne, auch wenn die VSA-Regierung dich, ein neunjähriges Kind, ausdrücklich und namentlich ins Lager gesteckt hätte (statt dich nur ohne eine Wahl alleine zu lassen), würdest du immer noch keinen Anspruch auf Entschuldigung und Entschädigung haben, weil du – WEISS bist!“ – mit sinngemäß solcher Begründung wurde Mr. Jacobs von (Gerichts-)Hof gejagt.

Unter keinen Umständen würde ein amerikanisches Kind mit seinem Vater – egal welches Verbrechen dieser begangen hat – ins Gefängnis gesteckt, selbst dann nicht, wenn das der ausdrückliche Wunsch sowohl des Vaters als auch des Kindes wäre. Niemals. Unmöglich. Doch im Falle von Arthur Jacobs und hunderten anderen Kindern deutscher Abstammung geschah genau das. Warum dann diese Ausnahme? Ganz einfach: Weil sie deutsch waren. Japanische Internierte hätten nämlich unter „Rassismus und kriegsbedingter Hysterie“ der Amerikaner (Tatbestandsmerkmale des Gesetzes) gelitten, deutsche Internierte und ihre Kinder dagegen nicht. Und wie das? Die Richter des United States Court of Appeals schweigen dazu.

Soweit der deutsche Aspekt dieses Skandals. Der amerikanische besteht darin, dass dieselbe Richterin Ruth Bader Ginsburg, die noch damals die Käfighaltung des neunjährigen Arthur Jacobs und aller anderen, jungen wie alten, deutschstämmigen VSA-Staatsbürger als völlig normal und gerechtfertigt fand, heute sich heiß empört, wenn verurteilte kriminelle Ausländer die Abschiebehaft in den VSA „erleiden“ müssen.

Dieser offene Widerspruch lässt sich nur mit ihrem Rassismus und Hass auf Deutsche erklären. Käfige für Kinder sind völlig in Ordnung, solange deutsche, zumindest weiße, Kinder darin gehalten werden. Völlig inakzeptabel dagegen für alle anderen. Dieselbe Frau fordert heute ein Verbot von Haft und Abschiebungen von kriminellen Ausländern – aber erst seit die Mehrheit der Inhaftierten schwarze bzw. braune Hautfarbe hat.

Und weil Joe Biden diese unselige Ginsburg in ihr Richteramt damals und später auf das im Supreme Court hievte, drohen ihm diese Schritte von damals im heutigen Rennen um die Nominierung der Demokraten für die Präsidentenwahl auf die Füße zu fallen. Auf die Frage, wie er zur „Käfig-Inhaftierung“ von Kindern steht, sagte er neulich, dass diese unter „gewissen Umständen“ erlaubt ist. Und diese sind offensichtlich geboten, wenn es sich um weiße Kinder handelt.

Das ist die einzig mögliche Schlussfolgerung aus dem „rassenbewußten“ Urteil gegen Arthur Jacobs, gefällt von einer Frau, die derselbe Biden 1993 als Vorsitzende des Senatskomitees für Justiz und später in das Richteramt am Supreme Court brachte. (Ein Biden, der übrigens damals, im Frühjahr 2015, nur Monate vor der Masseninvasion nach Deutschland, stets mit einer Kippa auf dem Kopf, in unzähligen öffentlichen Reden die Deutschen einer „beispiellosen Fremdenfeindlichkeit“ und einer „herzlosen Weigerung, arme Flüchtlinge aufzunehmen“ bezichtigte.)

Sollte ihm diese „rassenbewußte“ Ab- bzw. Zuneigung die Präsidentschaftssuppe versalzen, dann wäre das nur gerecht. So gerecht, wie kein Urteil der unseligen Ruth Bader Ginsburg jemals ausfallen könnte.

Hier nochmal die Links:

Artiel im Takimag: https://www.takimag.com/article/ruth-bader-ginsburg-approves-of-caging-kids-if-theyre-white/

Reagan-Gesetz von 1988:  https://www.govinfo.gov/content/pkg/STATUTE-106/pdf/STATUTE-106-Pg1167.pdf#page=1

Das Urteil Arthur D. Jacobs: https://law.justia.com/cases/federal/appellate-courts/F2/959/313/220139/